Antrag auf Eintragung Zwasi -> Antragsrücknahme, nun Antrag auf Kostenfestsetzung

  • Ein RA beantragte die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.

    Da einige Sachen nicht passten, habe ich eine Zwischenverfügung erlassen mit der Bitte um Behebung.

    Nun kommt Schreiben des RA, dass der Schuldern zwischenzeitlich vollständig bezahlt hat. RA erklärt den Antrag für erledigt und beantragt dem Schuldner die Kosten der notwendigen Vollstreckungsmaßnahme aufzuerlegen und einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu erlassen.

    Bin ich als GB-Rpfl hier zuständig? Oder Vollstreckungsgericht?

    :?: :?: :?:

  • bei einer ZwaSi (= Vollstreckungsmaßnahme) wird das GBA als Vollstreckungsgericht tätig... wenn sich der Antrag erledigt, ist eine Kostenentscheidung und ggf. KFB nach § 103 ZPO (und nicht § 788!!) durch das befasste Gericht, also hier das GBA zu treffen...

    edit: siehe nachfolgenden Beitrag!

    ORBIS NON SVFFICIT

    Einmal editiert, zuletzt von Quantum (21. April 2023 um 11:17)

  • Die überwiegende Meinung der Kommentierung sieht das GBA als Vollstreckungsorgan und nicht als Vollstreckungsgericht, so dass es die Zuständigkeit für das Verfahren nach § 788 Abs. 2 ZPO beim "eigentlichen" Vollstreckungsgericht sieht. Das OLG Hamm sah es in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mal anders....

  • Die überwiegende Meinung der Kommentierung sieht das GBA als Vollstreckungsorgan und nicht als Vollstreckungsgericht, so dass es die Zuständigkeit für das Verfahren nach § 788 Abs. 2 ZPO beim "eigentlichen" Vollstreckungsgericht sieht. Das OLG Hamm sah es in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mal anders....

    Du hast Recht. ich widerrufe meinen vorigen Beitrag und behaupte das Gegenteil. ich war wohl gedanklich bei nem anderen Sachverhalt... :/ :rolleyes: Kostenfestsetzung nach § 788 beim Vollstreckungsgericht ist das richtige Vorgehen...

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