Ein RA beantragte die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
Da einige Sachen nicht passten, habe ich eine Zwischenverfügung erlassen mit der Bitte um Behebung.
Nun kommt Schreiben des RA, dass der Schuldern zwischenzeitlich vollständig bezahlt hat. RA erklärt den Antrag für erledigt und beantragt dem Schuldner die Kosten der notwendigen Vollstreckungsmaßnahme aufzuerlegen und einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu erlassen.
Bin ich als GB-Rpfl hier zuständig? Oder Vollstreckungsgericht?