N'Abend liebe Kollegen,
ich habe hier einen kuriosen Fall, wo ich mit meinen Schlagworten bei Beck-Online nicht so recht fündig werde. Vielleicht habt ihr ja eine Idee.
Antragsteller erhält von einem guten Bekannten 30000 € überwiesen. Am Abend nimmt sich der Bekannte das Leben. Die Überweisung wird aber ausgeführt. Ehefrau des Bekannten fordert nun das Geld zurück.
Grundsätzlich hat der Antragsteller ein Vermögen von ca. 31.000 € und Beratungshilfe wäre so verwehren. Gilt das auch dann, wenn das Vermögen der Streitgegenstand ist?