Hallo zusammen,
ich habe einen Einbringungsvertrag vorliegen. Dort wird ein Grundstück einer natürlichen Person X in eine GmbH i. Gr. eingebracht. Geschäftsführer und zugleich (damaliger) Gesellschafter ist ebenfalls X. Dieser handelt in der Urkunde sowohl im eigenen Namen als auch für die GmbH i. Gr. Die GmbH ist mittlerweile im Handelsregister eingetragen. Ich frage mich, ob ich nochmal eine Genehmigung des jetzt eingetragenen Geschäftsführers benötige. Da ich aus dem Handelsregister sehe, dass zum Zeitpunkt des Einbringungsvertrags alleiniger Gesellschafter ebenfalls X war, hätte ich jetzt gesagt, dass ich keine Nachgenehmigung benötige. Eine Ermächtigung, dieses Rechtsgeschäft abzuschließen, liegt nicht vor. Habe ich einen Denkfehler und benötige doch die Genehmigung des jetzt eingetragenen Geschäftsführers X?
Danke schon mal.