Ein Amtsgericht außerhalb unseres Bezirks hat Vormundschaft angeordnet und die Überwachung der Vormundschaft dem Rechtspfleger bei unserem Gericht auferlegt.
Hintergrund ist wohl, das sich das Mündel in unserem Bezirk aufhält und das hiesige Jugendamt Vormund ist.
Geht das? Aus meiner Sicht müsste das Verfahren, nach einer von mir bejahten Übernahmeanfrage von dort an uns abgegeben werden.