Kosten für Rechtsnachfolgeklausel

  • Es besteht Unsicherheit über die Zuständigkeit für die Kosten des Klauselerteilungsverfahrens.

    Unstreitig ist, dass nach 18000 GNotKG abzurechnen ist.

    Als Rechtspfleger habe ich bislang stets nur "Kosten" verfügt und die Zuständigkeit der SE angenommen. Hat zufällig jemand noch die Normenkette dazu?

  • Das kommt aufs Bundesland an würde ich sagen. In Hessen ergibt sich das aus der GO (mehr oder weniger indirekt...)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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