Es besteht Unsicherheit über die Zuständigkeit für die Kosten des Klauselerteilungsverfahrens.
Unstreitig ist, dass nach 18000 GNotKG abzurechnen ist.
Als Rechtspfleger habe ich bislang stets nur "Kosten" verfügt und die Zuständigkeit der SE angenommen. Hat zufällig jemand noch die Normenkette dazu?