Die Ausschlagungserklärung der Mutter einer Minderjährigen soll von mir familiengerichtlich genehmigt werden. Das Verfahren läuft nun schon seit mehr als drei Jahren.
Die für den Nachlass bestellte Nachlasspflegerin hat mir zwar bereits ein Verzeichnis vorgelegt, aus dem sich die Überschuldung des Nachlasses ergibt, allerdings hat sie diese Angaben . trotz mehrfacher Aufforderung durch mich - bisher nicht belegt.
Auf viele Nachfrage meinerseits wird von der Nachlasspflegerin immer nur mitgeteilt, dass die Ermittlung des Nachlasswertes aufgrund des außerordentlichen Umfangs der Sache noch dauern werde.
Was kann ich denn tun, um die Sache zu beschleunigen?