Hallo zusammen,
heute mein erster Post hier, da ich in folgendem Fall nicht weiter weiß:
zur Übersicht:
- selbstständiges Beweisverfahren
- Hauptsacheverfahren 1
- Hauptsacheverfahren 2 (gegen den Beklagten zu 2 wurde das Verfahren abgetrennt)
- Berufungsverfahren
Im Berufungsverfahren wurde folgende KGE erlassen:
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 17%, die Beklagte 83%.
Von den Kosten des Hauptsacheverfahrens 1 (mit Ausnahme der Kosten des Sachverständigen xy) tragen die Kläger 65%, die Beklagte 10%. Die Entscheidung über die restlichen 25% und die Kosten des Sachverständigen xy bleibt der Entscheidung im Hauptsacheverfahren 2 vorbehalten.
Bei mir ist das Verfahren, weil ich die Kosten im Hauptsacheverfahren 1 festsetzen soll. Einen KFB für die Kosten des Hauptsacheverfahrens 1 und des Berufungsverfahrens habe ich bereits erlassen.
Mit den Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens weiß ich jetzt nicht weiter. Die Geschäftsstelle hat mir mitgeteilt, dass eine SKR bisher nicht erstellt werden kann, weil noch nicht über 100% der Kosten entschieden wurde.
Die Parteien habe ich bereits darauf hingewiesen, dass noch nicht über 100% der Kosten entschieden wurde. Sie wollen aber unbedingt eine Festsetzung und das Hauptsacheverfahren 2 wurde 2021 gem. §7 AktO weggelegt, ich kann also nicht mit einer Entscheidung in diesem Verfahren rechnen.
Kann ich überhaupt schon festsetzen? Und wie gehe ich am besten vor?
Ich wäre dankbar über jegliche Vorschläge oder Tipps.
Vielen Dank im Voraus!