Die A-Bank hat einen Teilbetrag aus der Grundschuld an die B-Bank abgetreten. Die B-Bank beantragt jetzt die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel für den abgetretenen Teilbetrag bzgl. der dinglichen Ansprüche auf sich.
Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich jetzt, dass im Grundbuch als Eigentümer X eingetragen ist. Aus dem Antragsschreiben der B-Bank ergibt sich aber als deren Kunde/Schuldner Y.
Muss ich prüfen, ob der im Grundbuch eingetragene Eigentümer mit dem im Antragsschreiben angegebenen Kunden/Schuldner übereinstimmt?