Wie Staatsangehörigkeit ermitteln?

  • Hallo,

    ich habe eine umfangreiche § 82, 82a GBO Erbensache an der Backe. Das Amtsgericht Schöneberg verweist hinsichtlich der Zuständigkeit der Erbenermittlung auf § 343 FamFG alter Fassung:

    "(1) Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz, den der Erblasser zur Zeit des Erbfalls hatte; fehlt ein inländischer Wohnsitz, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen Aufenthalt hatte.

    (2) 1Ist der Erblasser Deutscher und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. 2Es kann die Sache aus wichtigen Gründen an ein anderes Gericht verweisen.

    (3) Ist der Erblasser ein Ausländer und hatte er zur Zeit des Erbfalls im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt, ist jedes Gericht, in dessen Bezirk sich Nachlassgegenstände befinden, für alle Nachlassgegenstände zuständig."

    Es sei daher erst die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen zu klären. Nur wie bekomme ich heraus, ob der Verstorbene (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit hatte wenn:

    - er 1919 in Los Angeles geboren wurde und dort 2010 verstarb

    - die in die USA ausgewanderte Mutter Deutsche war

    - der Vater (Deutsch klingender Name), dessen Staatsangehörigkeit mir unbekannt ist, mit der Mutter verheiratet war?

    In der US-Sterbeurkunde konnte ich keine Angabe zur Staatsangehörigkeit finden.

    Gilt sonst bei unbekannter Staatsangehörigkeit die Belegenheitszuständigkeit für Grundstücke gem. Abs. 3?

    VG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!