Hallo zusammen,
beantragt ist die Grundbuchberichtigung auf C aufgrund Erbfolge.
Im Grundbuch eingetragen ist A. A und B haben einen Erbvertrag geschlossen, der folgendes regelt: A und B setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, Ersatzerbe ist C. Der Längerlebende setzt C zu seinem Alleinerben ein.
A ist verstorben. C hat die Grundbuchberichtigung auf sich beantragt und mitgeteilt, dass B die Erbschaft ausgeschlagen habe, womit er nun Alleinerbe nach A sei. Das Grundbuchamt hat einen Erbschein angefordert. Anschließend ist B nachverstorben, deren Alleinerbe C geworden ist.
Jetzt argumentiert C, dass es doch egal ist, ob die Ausschlagung von B wirksam war oder nicht, er ist so oder so der Rechtsnachfolger.
Würdet ihr C als neuen Eigentümer eintragen oder nicht?
Ich bin auf eure Meinungen gespannt!