Hallo liebe Kollegen,
ich bräuchte bitte einmal Eure Hilfe:
Teilungsversteigerung, das Grundbuch ist in Abt. III mit einer Grundschuld belastet, die durch einen Ersteher übernommen werden müsste. Die Grundschuld valutiert nicht mehr, Löschungsbewilligung wurde bereits erteilt. Gibt es die Möglichkeit für den Antragsteller, die Grundschuld ohne Zustimmung des Antragsgegners über § 59 ZVG erlöschen zu lassen? Dem Kommentar konnte ich schon entnehmen, dass auch in der Teilungsversteigerung Anträge nach § 59 zulässig sind. Ich vermag jetzt allerdings nicht zu beurteilen, ob die Rechte des Antragsgegners beeinträchtigt wären. Sofern in diesem Fall die Zustimmung des Antragsgegners nicht vorliegt: Doppelausgebot? Oder abweichende Versteigerungsbedingungen gar nicht erst möglich?
Danke schon einmal im Vorhinein für Eure Antworten.
Ganz liebe Grüße