Vollmachtserteilung durch den Betreuer an Miterbin

  • Meine Betreute ist Mitglied in einer Erbengemeinschaft. Die Erbauseinandersetzung zieht sich schon eine Weile.

    Im Nachlass befindet sich eine Miterbin, die das ganze voran bringt.

    Besagte Miterbin hat nun wohl einen Käufer gefunden und möchte das Grundstück verkäufen. Hierfür will sie jedoch von allen weiteren Miterbin eine Vollmacht.

    Sollte die Vollmacht nicht erteilt werden, wird sie in der Nachlasssache nichts mehr unternehmen.

    Betreuer reicht nunmehr die Vollmacht mit der Bitte um Genehmigung ein. Genehmigungstatbestand ist m. E. nicht vorhanden.

    Aber es bleibt die Frage: Darf der Betreuer diese Vollmacht erteilen?

    Wenn das gehen sollte.. könnte man dann nicht immer mit einer solchen Vollmachtserteilung das Gen.Verfahren umgehen?

    Übersehe ich gerade irgendetwas? :/

    Vielen Dank!

  • Du übersiehst nach meiner Meinung nur, daß dann eben die bevollmächtigte Miterbin für die Betreuerin handelt und für den abzuschließenden Vertrag die betreuungsgerichtliche Genehmigung braucht. Genehmigungstechnisch ist mit dem Konstrukt nichts gewonnen, aber ich denke, die Miterbin will freie Hand und sich nicht immer bei allen rückversichern müssen. Das mit der Genehmigung müßte ihr aber spätestens der Notar sagen, aber die Betreuerin sollte auch schon darauf hinweisen. Einen gibt es also trotzdem, mit dem die Bevollmächtigte sich "abstimmen" muß: das Betreuungsgericht. Schließt sie den Vertrag und der muß "für das Gericht" geändert werden, sollte sie den Spaß dann auch allein zahlen. Wer das Eine will, muß das Andere lieben... Vielleicht erklärt ihr das ja mal jemand.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (21. Juni 2023 um 14:40) aus folgendem Grund: aus der Mieterbin eine Miterbin gemacht

  • Merci Herr Kollege. :)

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