Meine Betreute ist Mitglied in einer Erbengemeinschaft. Die Erbauseinandersetzung zieht sich schon eine Weile.
Im Nachlass befindet sich eine Miterbin, die das ganze voran bringt.
Besagte Miterbin hat nun wohl einen Käufer gefunden und möchte das Grundstück verkäufen. Hierfür will sie jedoch von allen weiteren Miterbin eine Vollmacht.
Sollte die Vollmacht nicht erteilt werden, wird sie in der Nachlasssache nichts mehr unternehmen.
Betreuer reicht nunmehr die Vollmacht mit der Bitte um Genehmigung ein. Genehmigungstatbestand ist m. E. nicht vorhanden.
Aber es bleibt die Frage: Darf der Betreuer diese Vollmacht erteilen?
Wenn das gehen sollte.. könnte man dann nicht immer mit einer solchen Vollmachtserteilung das Gen.Verfahren umgehen?
Übersehe ich gerade irgendetwas?
Vielen Dank!