Festsetzung Unterhalt Land

  • Ich habe einen Antrag des Landes Niedersachsen auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren aus übergegangenem Anspruch. Mein Problem ist, dass nicht konkret angegeben wird, auf welchem Rechtsgrund genau ( zB § 7 UVG) der Übergang beruht, sondern einfach alle Möglichkeiten in dem Vordruck aufgeführt sind ( zB auch 33 SGB usw.) Ich arbeite in NRW, da wird immer ein konkreter Anspruch angegeben , das muss doch auch im Beschluss aufgenommen werden. Meine Frage daher: ist die Konkretisierung erforderlich oder nicht? Läuft das in Niedersachsen an?

    Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag,

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!