Ich habe einen Antrag des Landes Niedersachsen auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren aus übergegangenem Anspruch. Mein Problem ist, dass nicht konkret angegeben wird, auf welchem Rechtsgrund genau ( zB § 7 UVG) der Übergang beruht, sondern einfach alle Möglichkeiten in dem Vordruck aufgeführt sind ( zB auch 33 SGB usw.) Ich arbeite in NRW, da wird immer ein konkreter Anspruch angegeben , das muss doch auch im Beschluss aufgenommen werden. Meine Frage daher: ist die Konkretisierung erforderlich oder nicht? Läuft das in Niedersachsen an?
Ich wünsche allen noch einen schönen Sonntag,