Hallo!
Eingetragen ist die Firma "ABC-Pharma e.K.", Musterort.
Neu angemeldet wird nun die Firma "ABC-Pharma e.K. Manuela Musterfrau", Musterort.
Identischer Ort, identische Geschäftsanschrift, Unternehmensgegenstand fast identisch.
Bei den Inhabern handelt es sich um Eheleute.
Ich habe Bauchschmerzen, die neue Firma einzutragen wegen mangelnder Unterscheidbarkeit.
BeckOK HGB/Bömeke § 30 Rdnr. 22 besagt, dass neben Rechtsformzusätzen "auch andere Firmenzusätze wie Inhaberzusätze für sich allein keine ausreichende Unterscheidbarkeit begründen, da sie keine die Individualisierung bezweckenden Firmenbestandteile sind und an "dem Auge und Ohre sich einprägenden Klangbilde" nicht teilnehmen." Ebenso MüKoHGB/Heidinger § 30 Rdnr. 29 "Bei gemischten Firmen kann der Eigenname dagegen seine Individualisierungseigenschaft ganz oder teilweise verlieren."
Die IHK erachtet die Unterscheidbarkeit durch den Inhabernamen allerdings als gegeben und stimmt einer Eintragung zu.
Das hat mich jetzt etwas verunsichert. Wie würdet ihr das sehen?
Danke für alle Meinungen!