Zurückweisung Kostenfestsetzung

  • Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag wegen des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses wegen § 210 ZPO zurückgewiesen. Wenn die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, kann der KFA dann erneut gestellt werden? Oder muss in den Zurückweisungsbeschluss das Wort "derzeit" vorkommen, also " der Antrag wird als derzeit unbegründet zurückgewiesen".

  • Mit Gegenfrage zu antworten ist unhöflich, ich weiß, aber...

    Seit wann ist "Die Gegenseite kann nicht zahlen" (ich nehme an, du meinst § 211 InsO) ein Grund, keinen KFA zu erlassen?

    Mir persönlich ist es ziemlich egal, ob aus meinem Titel direkt vollstreckt werden kann. Immerhin hat der 30 Jahre lang Gültigkeit.

    Ein bisschen mehr Sachverhalt wäre auch nett :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Der Fall war folgender: der Insoverwalter hat geklagt und die Klage später zurückgenommen, der Kläger hat die Kosten zu tragen. Der Beklagte hat Kostenfestsetzung beantragt. Nun ist der Beklagte zwar Neumassegläubiger, der KFB war aber trotzdem wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen, da der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit auch bezüglich der Neumassegläubiger glaubhaft gemacht hat. Da der BV seinen KFA nicht zurückgenommen hat, wurde der Antrag zurückgewiesen. Der BV hat nun Beschwerde eingelegt, er will den Beschluss dergestalt abgeändert haben, dass die Kostenfestsetzung nur derzeit zurückgewiesen wird, da sich die Masseunzulängkeit ja vielleicht später wegfällt. Und dann könnte er wegen des fehlenden "derzeit" keinen neuen KFA mehr stellen.

  • Ich würde der Beschwerde abhelfen und den ursprünglich beantragten KF-Beschluss erlassen.

    Masseunzulänglichkeit bedeutet nichts anderes als "Es ist nichts da, woraus bezahlt werden kann". Das hindert nicht an der Titulierung einer - unstreitig entstandenen - Forderung.

    Den Beschwerdeumfang der Beklagtenseite kann ich da allerdings nicht nachvollziehen. Es gibt keinen Anspruch auf "nur temporäre Zurückweisung".

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Bei glaubhaft gemachter Neumasseunzulänglichkeit fehlt in entsprechende Anwendung des § 210 InsO das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (BGH, Beschl. v. 27.09. 2007 - IX ZB 172/05, Rn. 6; BGH, Beschl. v. 22.09.2005 - IX ZB 91/05).

    Das Wörtchen "derzeit" hat aus meiner Sicht im Zurückweisungsbeschluss nichts zu suchen. Der Beklagte kann jederzeit wieder die Kostenfestsetzung beantragen, wenn die Neumasseunzulänglichkeit überwunden ist.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ergänzung: Bei einer Abweisung (hier: des KFA) als unzulässig erstreckt sich die Rechtskraft "nur auf den jeweils behandelten verfahrensrechtlichen Punkt; wird der prozessuale Mangel zu eben diesem Punkt behoben, ist der zur Entscheidung gestellte Sachverhalt in einer Weise verändert, dass die Rechtskraft des ersten Urteils einer erneuten Entscheidung durch das Gericht nicht im Wege steht." (OLG Brandenburg, Urt. v. 07.07.1999 - 13 U 61/99).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Bei glaubhaft gemachter Neumasseunzulänglichkeit fehlt in entsprechende Anwendung des § 210 InsO das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (BGH, Beschl. v. 27.09. 2007 - IX ZB 172/05, Rn. 6; BGH, Beschl. v. 22.09.2005 - IX ZB 91/05).

    Das Wörtchen "derzeit" hat aus meiner Sicht im Zurückweisungsbeschluss nichts zu suchen. Der Beklagte kann jederzeit wieder die Kostenfestsetzung beantragen, wenn die Neumasseunzulänglichkeit überwunden ist.

    Danke dir für die Fundstellen!

    Man lernt immer dazu.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Danke Euch allen, insbesondere Silberkotelett, ich habe jetzt wirklich ewig gesucht, aber so eine Fundstelle wied die vom OLG Brandenburg habe ich nicht gefunden, vielen Dank!!! Ich werde jetzt der Beschwerde nicht abhelfen und kann dies auch begründen:.-)

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