Ich komme mit meinem Fall irgendwie nicht weiter.
A und B kaufen jeweils ein Grundstück . Das vor beiden Grundstücken (1 und 2) gelegene Grundstück (3) kaufen A und B je zu ½. Entsprechende Eigentumsumschreibung ist erfolgt.
Mit dem ersten vorliegenden Antrag werden alle Grundstücke mit diversen Dienstbarkeiten belastet, u.a. das Grundstück von B, auf dem sich die gemeinsame Heizungsanlage für beide Häuser befindet.
Anschließend wird das Grundstück 1 des A und sein ½ Miteigentumsanteil an Grundstück 3 an C und das Grundstück 2 des B und sein ½ Miteigentumsanteil am Grundstück 3 an D verkauft. Mit dem jeweiligen Antrag auf Eigentumsumschreibung wird gleichzeitig die Buchung des ½ Miteigentumsanteils des Grundstücks 3 gem. § 3 GBO zu dem Grundstück 1 des C bzw. des Grundstücks 2 des D beantragt.
Sodann sind mehrere Grundschulden zur Eintragung beantragt.
Danach (6. und 7. Antrag) bilden C und D jeweils Wohnungseigentum nach § 8 WEG.
Hinsichtlich der entsprechenden Zuordnung des jeweils zugebuchten ½ Anteils zu den neuen Miteigentumsanteilen wird jedoch nichts gesagt. Ich tendiere sicherheitshalber dazu, entsprechende Angaben anzufordern.
Lt. Teilungserklärung des C soll nun u.a. Sondernutzungsrecht an 4 Stellplätzen an der Grundstücksfläche begründet werden (1/2 Miteigentumsanteil des Grundstücks 3), die zugebucht werden soll. Entsprechende Regelung ist in der Teilungserklärung des D bzgl. weiterer Stellplätze erfolgt.
M.E. dürfte doch die Einbeziehung der Anteile der zugebuchten Fläche in das jeweilige Wohnungseigentum und somit hinsichtlich der Sondernutzungsrechte gar nicht möglich sein, da WE doch nur an dem Grundstück 1 bzw. 2 begründet wird.
Hat jemand eine Idee ?