Folgendes Problem stellt sich mir beim Grundbuchamt, zu dem ich gern eure Meinungen hören würde:
Auf das Bundesland sind aufgrund Zahlung von Unterhaltsvorschuss Ansprüche auf Kindesunterhalt übergegangen.
Aufgrund dieser wurden bereits diverse Zwangssicherungshypotheken am Grundstück des Schuldners/Kindesvaters zu Gunsten des Bundeslandes eingetragen.
Die das Bundesland vertretende Behörde hat inzwischen die Zwangsversteigerungf beantragt.
Im Rahmen eines Hinweisbeschlusses des Versteigerungsgerichtes wurde sie u. a. angehalten, die Grundbuchberichtigung hinsichtlich der Zwangssicherungshypotheken zu beantragen:
1. Ergänzung der Geburtsdaten der Kinder für die die Ansprüche auf das Bundesland übergegangen sind (Zwasis lauten ...in Höhe von ... wegen übergegangener Unterhaltsansprüche für die Kinder...)
2. bei einer Zwasi außerdem Ergänzung des in der Eintragung fehlenden Familiennamens der Kinder
Da ich mit Zwangsversteigerung noch nie etwas zu tun hatte, interessiert mich, auf welcher rechtlichen Grundlage die Berichtigungen vom Zwangsversteigerungsgericht gefordert werden. Sind diese notwendig für das Betreiben des Verfahrens?