In einem Vormundschaftsverfahren soll - aufgrund Ortswechsels des Mündels - nach Wunsch des Vormunds Jugendamt A die Vormundschaft auf Jugendamt B übertragen werden. Jugendamt B ist einverstanden.
Das Mündel ist erst vier Jahre alt. Ich würde es daher nicht anhören.
Es ist nur die Mutter des Mündels bekannt. Ich kenne die Meinungen, dass die Kindeseltern keine Beteiligte eines Vormundschaftsverfahrens sind. Aus diesem Grund würde ich auch auf die Anhörung der Mutter verzichten und den Beschluss über den Wechsel des Vormunds jetzt erlassen.
Seht Ihr das auch so?