Anhörung Mutter bei Wechsel Vormund

  • In einem Vormundschaftsverfahren soll - aufgrund Ortswechsels des Mündels - nach Wunsch des Vormunds Jugendamt A die Vormundschaft auf Jugendamt B übertragen werden. Jugendamt B ist einverstanden.

    Das Mündel ist erst vier Jahre alt. Ich würde es daher nicht anhören.

    Es ist nur die Mutter des Mündels bekannt. Ich kenne die Meinungen, dass die Kindeseltern keine Beteiligte eines Vormundschaftsverfahrens sind. Aus diesem Grund würde ich auch auf die Anhörung der Mutter verzichten und den Beschluss über den Wechsel des Vormunds jetzt erlassen.

    Seht Ihr das auch so?

  • Oder ist das Kind zwingend anzuhören und wegen des Alters muss ein Verfahrensbeistand bestellt werden? Ich meine aber, dass es einen Unterschied geben muss zwischen dem Wechsel der Vormundschaft von einem Jugendamt zum anderen bei Wohnsitzwechsel des Mündels oder dem Wechsel der Vormundschaft von einer natürlichen Person zur anderen. Es kommt ja wegen der Bindung zum Mündel hauptsächlich auf die Person des Vormunds an und die ist beim Jugendamt ohnehin nicht bekannt, da dies z.B. durch den dortigen Geschäftsverteilungsplan geregelt wird.

    Bei der Mutter bin ich nach wie vor der Meinung, dass hier eine Anhörung unterbleiben kann, da sie keine Verfahrensbeteiligte ist.

    Hat jemand eine Idee?

  • Das Kind würde ich hier nicht anhören und auch keinen Verfahrensbeistand bestellen.

    Bei der Mutter habe ich mich noch nicht zu einer klaren Linie durchgerungen. Ich habe sie in derartigen Fällen auch schon schriftlich angehört.

  • Schau mal in den BeckOnline Großkommentar, §1804 BGB, Rn. 135.

    Eltern sind anzuhören, wenn auch sie wie du richtig schreibst dadurch nicht Beteiligte sind/werden.

    Beim Kind seh ich es wie AKoehler, §159 II Nr.2 FamFG, Kind nicht sinnhaft anhörungsfähig. (wohlwissend, dass die Untergrenze für Anhörungen durchaus sehr schwankend und niedrig angesetzt wird.)

    Nach §158 II, III FamFG auch kein Fall, in dem "stets" oder "in der Regel" eine Bestellung eines Verfahrensbeistands erforderlich wäre

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

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    -Die Seenotretter, DGzRS-

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