Fahrverbot Berechnung

  • Folgender Sachverhalt:

    Gegen den VU ist zu einem Fahrverbot von 4 Monaten ab Rechtskraft des Urteils verhängt worden. Der vorläufige Führerschein (inzwischen abgelaufen) befindet sich in der Akte.

    Ich habe beim Straßenverkehrsamt telefonisch erfragt, ob dem VU ein Führerschein ausgehändigt wurde, von dort kam die Antwort es würde nur die vorläufige Fahrerlaubnis geben (die habe ich ja in der Akte). Gleichzeitig mit der Einleitung habe ich den VU auch angeschrieben mir evtl. vorhandene Führerscheine zur Akte zu reichen. Daraufhin meldet sich sein Verteidiger und trägt vor die vorl. Fahrerlaubnis befinde sich bereits in der Akte, damit das FV sofort ab Rechtskraft des Urteils beginnt.

    Ich habe es dem Richter vorgelegt, welcher dem RA geschrieben hat, dass ich davon ausgegangen bin es gäbe möglicherweise einen Kartenführerschein, deshalb habe ich dem VU das Schreiben geschickt. Dem RA wurde mitgeteilt, dass ich zum Ende des FV erneut anfragen werden, ob und wann ein Kartenführerschein ausgehändigt wurde. Sollte dies vor Ablauf der Frist geschehen sein, müsste der Führerschein auch abgegeben werden.

    So nun hab ich mir die Akte zwei Wochen vor Ablauf des Fahrverbots vorlegen lassen und eine Anfrage bei der Straßenverkehrsbehörde gemacht, welche mir nun mitteilt, dass der VU einen Kartenführerschein für die Klassen A1, AM und L hat seit 2019!

    Meine Frage: Was mache ich nun?

    Der VU hat ja die gesamte Dauer des Fahrverbots über den Kartenführerschein gehabt.

  • Aus meiner Sicht müsste erst einmal geklärt werden, weswegen der VU überhaupt einen vorläufigen Führerschein erhalten hat, da das ja in verschiedenen Konstellationen in Frage kommt (FE für neue Klasse erworben, Verlust/Diebstahl des "alten" FS).

    Wurde der 2019 ausgestellte Führerschein evtl. als verlustig angezeigt und deswegen ein vorläufiger Führerschein ausgestellt?
    -> Wenn das zutrifft und seitdem noch kein neuer FS erteilt wurde, dann dürfte das FV tatsächlich mit RK begonnen haben.

    Oder wurde dem VU nach bestandener Fahrprüfung ein vorläufiger FS ausgestellt?
    -> Dann war der VU ja tatsächlich noch im Besitz des 2019 erteilten FS und die FV-Frist konnte noch nicht in Gang gesetzt werden. Dann Aufforderung an VU zur Abgabe aller FS mit kurzer Fristsetzung.

  • Er hatte die vorläufige Fahrerlaubnis, da er neue Klassen erworben hat.

    Also hat das Fahrverbot noch nicht begonnen und die gesamten 4 Monate beginnen erst zu laufen, sobald ich den Kartenführerschein in amtlicher Verwahrung habe.

    Der VU und der RA werden mich dafür lieben, aber der VU hätte ja auch einfach seinen Kartenführerschein rechtzeitig abgeben können.

  • Zweifellos ist es sehr unglücklich, dass die FS-Behörde zunächst eine falsche Auskunft erteilt hat, denn dann hätte sich das vermeiden lassen.

    Das Aufforderungsschreiben web.sta spricht meines Wissens aber ausdrücklich von der Abgabe aller Führerscheine, d.h. der VU wurde entsprechend belehrt.

    M.E. gilt hier dasselbe Prinzip wie z.B. in den Fällen, in denen zusätzlich ein internationaler FS vorhanden ist: beide Dokumente müssen in amtliche Verwahrung gegeben werden, um die Frist in Gang zu setzen.

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