Folgender Sachverhalt:
Gegen den VU ist zu einem Fahrverbot von 4 Monaten ab Rechtskraft des Urteils verhängt worden. Der vorläufige Führerschein (inzwischen abgelaufen) befindet sich in der Akte.
Ich habe beim Straßenverkehrsamt telefonisch erfragt, ob dem VU ein Führerschein ausgehändigt wurde, von dort kam die Antwort es würde nur die vorläufige Fahrerlaubnis geben (die habe ich ja in der Akte). Gleichzeitig mit der Einleitung habe ich den VU auch angeschrieben mir evtl. vorhandene Führerscheine zur Akte zu reichen. Daraufhin meldet sich sein Verteidiger und trägt vor die vorl. Fahrerlaubnis befinde sich bereits in der Akte, damit das FV sofort ab Rechtskraft des Urteils beginnt.
Ich habe es dem Richter vorgelegt, welcher dem RA geschrieben hat, dass ich davon ausgegangen bin es gäbe möglicherweise einen Kartenführerschein, deshalb habe ich dem VU das Schreiben geschickt. Dem RA wurde mitgeteilt, dass ich zum Ende des FV erneut anfragen werden, ob und wann ein Kartenführerschein ausgehändigt wurde. Sollte dies vor Ablauf der Frist geschehen sein, müsste der Führerschein auch abgegeben werden.
So nun hab ich mir die Akte zwei Wochen vor Ablauf des Fahrverbots vorlegen lassen und eine Anfrage bei der Straßenverkehrsbehörde gemacht, welche mir nun mitteilt, dass der VU einen Kartenführerschein für die Klassen A1, AM und L hat seit 2019!
Meine Frage: Was mache ich nun?
Der VU hat ja die gesamte Dauer des Fahrverbots über den Kartenführerschein gehabt.