Guten Morgen,
das Verfahren wurde gemäß § 31 I Satz 2 ZVG aufgehoben, der Antragsteller legt Rechtsmittel ein. Es erfolgt Nichtabhilfe und Abgabe an das Landgericht. Der Antragsteller stellt sodann einen neuen Antrag und nimmt 3 Tage später das Rechtsmittel zurück. Ist der neue Antrag zulässig oder liegt hier eine Doppelvollstreckung vor, da der Aufhebungsbeschluss bei der neuen Antragstellung noch nicht rechtskräftig war und der neue Antrag zeitlich vor der Antragsrücknahme gestellt wurde.
Vielen Dank