rechtskräftige Genehmigung f. Kontenauflösung - Wirkung für neuen Betreuer nach Betreuerwechsel

  • Ich habe eine rechtskräftige Genehmigung zur Auflösung von Konten erteilt, die der damalige Betreuer noch nicht "verwendet" hat.

    Jetzt wollte die neue Betreuerin mit dieser Genehmigung die Konten auflösen, was von der Bank abgelehnt wurde, weil sie nicht im Beschluss als Betreuerin genannt ist.

    Muss nun erneut ein betreuungsgerichtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden oder gibt es eine Möglichkeit den "alten" Beschluss zu verwenden?

  • Die Genehmigung bezieht sich in der Sache alleine auf das vorzunehmende Rechtsgeschäft. Wer dieses Rechtsgeschäft durchführt, ist demgegenüber nicht von Belang, auch wenn der "aktuelle" Betreuer natürlich im Beschluss genannt ist.

    Würde die Bank denn die Konten aufgrund des Handelns des früheren Betreuers auflösen, obwohl er nicht mehr Betreuer ist? Alleine diese Frage verdeutlicht, dass es nicht darauf ankommt, wer Betreuer ist.

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