Ersuchen um ZU gemäß Art. 10 - 13 des Amts- und Rechtshilfevertrages mit Österreich

  • Liebe Forengemeinde,

    ich bräuchte mal eure Hilfe: ich bin in Hessen beim OLG derzeit einzige zuständige Hauptsachbearbeiterin für den internationalen Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen. Nun habe ich aus Österreich ein Ersuchen um ZU gem. Art. 10 - 13 des Amts- und Rechtshilfevertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich erhalten. Das Ersuchen besteht aus:

    1. einem Anschreiben, aus dem die Anschrift des Empfängers ersichtlich ist, und in dem ferner beantragt wird, die ZU durch die Post mit Postzustellungsurkunde - "eigenhändig" zu veranlassen. Außerdem soll gem. Art. 12 des vorgenannten Vertrages ein ZU-Zeugnis oder eine vom Empfänger handschriftlich unterschriebene EB (mit Angabe von Ort u. Datum der ZU) an die ersuchende Stelle übermittelt werden. Hilfsweise soll gem. Art. 13 des vorgenannten Vertrages die Anschrift des Empfängers durch uns ermittelt und dort zugestellt werden, falls die ZU unter der von der ersuchenden Stelle angegebenen Anschrift erfolglos verläuft.
    2. einem verschlossenen Umschlag, der an den Empfänger adressiert ist und scheinbar im direkten Postweg nicht zugestellt werden konnte (auf dem Umschlag befindet sich ein Retour-Aufkleber, auf dem "nicht abgeholt" durch die Deutsche Post angekreuzt wurde).

    Jetzt bin ich ehrlich gesagt überfragt, was ich damit anstellen soll - das Problem fängt schon damit an, dass ich irgendwie nicht in der Lage bin, den Amts- und Rechtshilfevertrag zwischen Deutschland und Österreich im Internet bzw. den einschlägigen Datenbanken zu finden ?( Dadurch weiß ich jetzt natürlich auch nicht, wie der weitere Übermittlungsweg ist und was ich hier überhaupt prüfen darf und muss :gruebel: Da ich hier vor Ort niemanden zum Fragen habe und es allgemein nicht so viele Leute gibt, die überhaupt Rechtshilfesachen bearbeiten, hoffe ich daher auf ein wenig Schwarmintelligenz - hat schon mal jemand nach diesem Übereinkommen zugestellt und eine Idee, was ich mit dem Schriftstück anstellen könnte?

    DANKE und viele Grüße :oops:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!