Auflösend bedingte Erbteilsübertragung

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Im Grundbuch eingetragen sind A und B zu je 1/2. A ist verstorben. Erben des A sind B,C,D,E und F.

    Beantragt wurde jetzt die Grundbuchberichtigung und die "jeweilige Eintragung der auflösenden Bedingung als Verfügungsbeschränkung".

    Mir liegt ein Erbteilsübertragungsvertrag vor, in welchem C,D,E und F ihre Erbanteile an B übertragen.

    In der Urkunde steht "Der jeweilige Veräußerer überträgt hiermit den jeweiligen vertragsgegenständlichen Erbteil mit sofortiger Wirkung an den Erwerber zur Alleininhaberschaft. Der Erwerber nimmt die Übertragungen an. Die Übertragungen erfolgen unter der auflösenden Bedingung des Rücktritts des Veräußerers von diesem Vertrag (..) wegen Nichterfüllung der Freistellungsverpflichtung."

    Außerdem bewilligt der Erwerber B gleichzeitig mit Vollzug der beantragten Grundbuchberichtigung die vereinbarte auflösende Bedingung als Verfügungsbeschränkung in das Grundbuch einzutragen.

    Soll ich jetzt zunächst die Grundbuchberichtigung auf die Erbengemeinschaft eintragen, sodass im Grundbuch B zu 1/2 und B,C,D,E und F in EG zu 1/2 steht?

    Und daraufhin röte ich diese Eintragung sofort wieder und trage B zu 1/2 Anteil aufgrund Erbanteilsübertragung ein? Oder ist die Voreintragung nicht nötig? Kann ich ohne Voreintragung die Erbteilsübertragung als Eintragungsgrundlage hinschreiben?

    In Abt. II würde ich dann vermerken "Der Eigentümer B ist aufgrund auflösend bedingter Erbteilsübertragung in seiner Verfügung über den 1/2-Anteil zugunsten der C,D,E und F beschränkt."?

    Aber dann müsste ich ja auch ein Gemeinschaftsverhältnis angeben.

    Oder muss ich dann für jeden "Veräußerer" eine eigene Verfügungsbeschränkung eintragen?

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

  • Nach dem in diesem Thread

    Verfügungsbeschr. § 161 BGB eintragbar (Erbteilsabtretung)? - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
    Die eingetragene Erblasserin wird lt. Erbschein von A,B,C,D beerbt. A,B,C treten jeweils auflösend bedingt (Vertragsrücktritt bei Zahlungsverzug Kaufpreis…
    www.rechtspflegerforum.de

    genannten Beschluss des OLG München, 34. Zivilsenat vom 08.08.2022, 34 Wx 154/22

    Bürgerservice - OLG München, Beschluss v. 08.08.2022 – 34 Wx 154/22

    führt die Übertragung aller Erbteile auf eine Person zum endgültigen Erlöschen der Erbengemeinschaft, auch wenn die Erbteilsübertragung unter einer auflösenden Bedingung stand. Ein Wiederaufleben der Erbengemeinschaft im Fall des Eintritts der Bedingung ist ausgeschlossen.

    Das OLG führt in Rz. 11 aus: „Das Grundbuchamt hat zu Recht den Antrag auf Eintragung der Verfügungsbeschränkung zurückgewiesen, da durch die Übertragung sämtlicher Erbteile auf die Beteiligte zu 1 die Erbengemeinschaft unumkehrbar erloschen ist und daher auch bei Eintritt der auflösenden Bedingung nicht wieder neu entstehen kann. Weder an den von den Beteiligten zu 2 und 3 abgetretenen Erbteilen noch an dem Grundstück selbst kann daher eine Verfügungsbeschränkung eingetragen werden“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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