Hallo,
folgendes Problem:
Im Grundbuch eingetragen sind A und B zu je 1/2. A ist verstorben. Erben des A sind B,C,D,E und F.
Beantragt wurde jetzt die Grundbuchberichtigung und die "jeweilige Eintragung der auflösenden Bedingung als Verfügungsbeschränkung".
Mir liegt ein Erbteilsübertragungsvertrag vor, in welchem C,D,E und F ihre Erbanteile an B übertragen.
In der Urkunde steht "Der jeweilige Veräußerer überträgt hiermit den jeweiligen vertragsgegenständlichen Erbteil mit sofortiger Wirkung an den Erwerber zur Alleininhaberschaft. Der Erwerber nimmt die Übertragungen an. Die Übertragungen erfolgen unter der auflösenden Bedingung des Rücktritts des Veräußerers von diesem Vertrag (..) wegen Nichterfüllung der Freistellungsverpflichtung."
Außerdem bewilligt der Erwerber B gleichzeitig mit Vollzug der beantragten Grundbuchberichtigung die vereinbarte auflösende Bedingung als Verfügungsbeschränkung in das Grundbuch einzutragen.
Soll ich jetzt zunächst die Grundbuchberichtigung auf die Erbengemeinschaft eintragen, sodass im Grundbuch B zu 1/2 und B,C,D,E und F in EG zu 1/2 steht?
Und daraufhin röte ich diese Eintragung sofort wieder und trage B zu 1/2 Anteil aufgrund Erbanteilsübertragung ein? Oder ist die Voreintragung nicht nötig? Kann ich ohne Voreintragung die Erbteilsübertragung als Eintragungsgrundlage hinschreiben?
In Abt. II würde ich dann vermerken "Der Eigentümer B ist aufgrund auflösend bedingter Erbteilsübertragung in seiner Verfügung über den 1/2-Anteil zugunsten der C,D,E und F beschränkt."?
Aber dann müsste ich ja auch ein Gemeinschaftsverhältnis angeben.
Oder muss ich dann für jeden "Veräußerer" eine eigene Verfügungsbeschränkung eintragen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!