Nun hat mich der erste Antrag auf Anlegung von Wohnungseigentum ereilt (8 WEG).
Dazu hätte ich einige Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könntet:
1. In der Teilungserklärung wird jeder Wohnung eines Bestandsgebäudes ein Sondernutzungsrecht an einem PKW-Stellplatz im Freien zugewiesen.
Die Lage der Stellplätze ergibt sich aus einem in Bezug genommenen Plan. Dieser enthält keinerlei Maße. Man sieht das Gebäude und die eingezeichneten Stellplätze mit jeweiliger Nummer. Wie groß diese sind und ob es eine Abgrenzung (Markierung) gibt, kann weder dem Plan noch der Teilungserklärung entnommen werden.
Muss daher eine Beanstandung erfolgen?
2. Die Gemeinschaftsordnung enthält Vorschriften bzw. Paragrafen von diesen, die seit der Änderung des WEG nicht mehr existieren (z. B. Ausführungen und Regelungen im Zusammenhang mit dem vorherigen 16 WEG). Offenbar ist auch inhaltlich durch die Änderung des WEG eine Änderung erfolgt.
Das müsste man wohl beheben/ändern lassen, oder?
3. Der Teilungserklärung liegt ein vorläufiger Aufteilungsplan zugrunde. In der TE wurde eine Nachtragsurkunde nach Vorliegen des durch die Baubehörde genehmigten Teilungsplanes angekündigt "sofern erforderlich". Eine Nachtragsurkunde wurde nicht vorgelegt.
Sollte diese daher nachgefordert werden?
Vielen Dank schon einmal.