Nach einer Erbteilspfändung wird beantragt einzutragen, dass der Miterbenteil des Schuldners zu Gunsten des Rechtsanwalts X als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Frau Y gepfändet ist. Auch im PfüB steht als Gläubiger der Rechtsanwalt X als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Frau Y.
Kann der Insolvenzverwalter Pfändungsgläubiger sein oder müsste nicht richtigerweise Frau Y Gläubigerin sein, vertreten durch den Insolvenzverwalter ?
In diesem Fall wären sowohl der PfüB als auch der Antrag unrichtig.