Bestimmung Kindergeldberechtigter - Verfahren

  • Hallo.

    Ich wollte mal allgemein nachfragen was in meinem Fall die nächsten Schritte wären.

    Das volljährige Kind stellt einen Antrag auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten. Er selbst möchte das Kindergeld erhalten. Beide Eltern gewähren nach seinen Aussagen keinen Unterhalt. Das "Kind" wohnt bei Tante & Onkel. Weitere Infos habe ich nicht.

    Der Mutter habe ich den Antrag zukommen lassen. Es kam keine Stellungnahme. Vom Vater kenne ich nur den Namen. Die Mutter hatte ich gebeten die Anschrift des Vaters mitzuteilen, aber es kam ja wie gesagt keine Antwort.

    In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass ich den Vater dann durch öffentliche Zustellung anhören muss. Ist dann noch etwas zu veranlassen, sollte sich der Vater nicht melden?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Das Kind kann nicht selbst zum Bezugsberechtigten bestimmt werden. Erst nachdem ein Elternteil bestimmt wurde, kann das Kind einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen.

    Es ist also zunächst der Antrag zu korrigieren.

    Zum weiteren Verfahren: Wenn der Vater unbekannten Aufenthalts ist, verzichte ich auf die Anhörung. Eine öffentliche Zustellung wäre bei dieser Konstellation sinnlose Förmelei.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich habe nun nachgefragt, an wen das Kindergeld überhaupt ausbezahlt wird.

    Der Anwalt des volljährigen Kindes teilt nun mit, dass seit der Antragsteller (also das Kind) volljährig geworden ist (Juni 2021), das Kindergeld überhaupt nicht mehr ausgezahlt wurde, da die Kindesmutter keinen Antrag auf Weiterzahlung des Kindergeldes an sich gestellt habe, weil zu dem Zeitpunkt bereits feststand, dass das Kind zum 01.08.2021 eine Ausbildung beginnt.

    Wie kann ich denn nun weiterverfahren? Muss das Kind seinen Antrag dahinehend abändern, dass die Mutter zunächst zur Berechtigten bestimmt wird und dann kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden? Und bei wem muss der Abzweigungsantrag eingereicht werden - bei der Familienkasse oder beim Gericht - ? Ich bin ganz verzweifelt bei diesem Verfahren.

  • Muss das Kind seinen Antrag dahinehend abändern, dass die Mutter zunächst zur Berechtigten bestimmt wird und dann kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden?

    Ja.

    Und bei wem muss der Abzweigungsantrag eingereicht werden - bei der Familienkasse oder beim Gericht - ?

    Bei der Familienkasse.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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