Europäischer Zahlungsbefehl aus Ungarn - und nu ?

  • Aus Ungarn haben wir folgende Unterlagen erhalten:

    - Kopie eines Europäischen Zahlungsbefehls nach Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (Formblatt E)

    - dazugehörige Vollstreckbarerklärung im Original (Formblatt G)

    - dem Zahlungsbefehl zugrundeliegender Antrag im Original (Formblatt A)

    Der Antragsgegner hat seinem Sitz in unserem Amtsgerichtsbezirk.

    Aber was - zum Geier - sollen wir jetzt damit machen ? Die Unterlagen hat uns die Antragstellerin (offensichtlich eine ungarische Transportfirma) ohne weiteren Kommentar geschickt. Es gibt kein Anschreiben oder irgend einen Antrag dazu. Was nu ?

  • AR-Sache anlegen, Unterlagen urschriftlich zurück an Antragstellerin, keine Kosten, weglegen.

    Wenn Du nett bist, dann füge noch ein Anschreiben dabei, dass dem Schriftstück kein Antrag beigefügt war und daher nicht erkennbar ist, was hier beantragt werden soll.

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