Unterhaltspfändung/ Unterhaltsvorschuss

  • Hallo zusammen!

    Wir haben folgende Fallkonstellation:

    Schuldner hat drei UHB, davon lebt eins bei ihm. Das Jugendamt hat Unterhaltsvorschuss geleistet und möchte dies nun pfänden (rückwirkend). Für die UHB möchte der Schuldner nun zahlen, auch für das dritte Kind.

    Daher die Frage wie man mit dem Jugendamt weiter verfährt. Wird dies in den Anteilen berücksichtigt, da es sich dabei um Unterhaltsvorschuss handelt? Falls ja, wie trägt man das ein?

    Vielen Dank!

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