Hallo zusammen,
gemäß § 10 des GmbHG ist unter anderem eine inländische Geschäftsanschrift Pflicht.
Kann die Eintragung einer neuen Geschäftsanschrift zurückgewiesen werden, wenn bekannt ist dass von dort keine betrieblichen Tätigkeiten ausgeübt werden und nur ein Briefkasten vorhanden ist, welcher in unregelmäßigen Abständen wohl geleert wird?
Zählt der reine Briefkasten als Geschäftsadresse nur bei privaten Adressen, Steuerberatern & Anwälten?
Vielen Dank vorab.