Gesetzliche Erben nicht ermittelbar, was tun?

  • Ich habe folgenden Fall:

    Es gibt ein privatschriftliches Testament, in diesem wird die Lebensgefährtin eingesetzt.

    Der Erblasser stand unter Betreuung, das Testament wurde aufgesetzt, als die Betreuung schon bestand.

    Der Erblasser war ledig und kinderlos.

    Seine Mutter ist vorverstorben. Diese hat mit dem Stiefvater des Erblassers drei Kinder, die Halbschwestern des Erblassers.

    Nun gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte zum leiblichen Vater des Erblassers. Laut Auskunft der Halbschwestern hielt die Mutter geheim, wer dieser Mann war. Er sei wohl aber im Krieg gefallen.

    Wie mache ich das nun mit der Anhörung der gesetzlichen Erben?

    Abwesenheitspflegschaft? Ansonsten fällt mir nichts ein.

    Wegen der Betreuung und dem Zeitpunkt der Errichtung des Testaments habe ich auch irgendwie Bauchschmerzen, nur die Halbschwestern anzuhören und den Erbschein dann zu erteilen.

  • Hast du denn tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung testierunfähig war oder sind das eher allgemeine Bedenken im Sinne von Betreuung = vermutlich testierunfähig?

    Zum Vater würde der Geburtseintrag aus dem alten Familienbuch vielleicht weiterhelfen. Ggf. wurde dort ein Anerkenntnis vermerkt. Ansonsten wäre es so wie Tom sagt. Wenn kein rechtlicher Vater, dann darüber keine gesetzlichen Erben.

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