Ich habe folgenden Fall:
Es gibt ein privatschriftliches Testament, in diesem wird die Lebensgefährtin eingesetzt.
Der Erblasser stand unter Betreuung, das Testament wurde aufgesetzt, als die Betreuung schon bestand.
Der Erblasser war ledig und kinderlos.
Seine Mutter ist vorverstorben. Diese hat mit dem Stiefvater des Erblassers drei Kinder, die Halbschwestern des Erblassers.
Nun gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte zum leiblichen Vater des Erblassers. Laut Auskunft der Halbschwestern hielt die Mutter geheim, wer dieser Mann war. Er sei wohl aber im Krieg gefallen.
Wie mache ich das nun mit der Anhörung der gesetzlichen Erben?
Abwesenheitspflegschaft? Ansonsten fällt mir nichts ein.
Wegen der Betreuung und dem Zeitpunkt der Errichtung des Testaments habe ich auch irgendwie Bauchschmerzen, nur die Halbschwestern anzuhören und den Erbschein dann zu erteilen.