2 KfB's, Az,, Text, alles identisch, aber unterschiedliche Daten des KfB's

  • Moin,

    wir haben Mitte August KFB vom 30.07.2023 zugestellt bekommen. Mdtin. hat sofort auf diesen KfB gezahlt. Mitte September bekommen wir einen, bis auf das Datum des KfB's, identischen KfB zugestellt. Dieser trägt das Datum des 31.07.2023. Auf unsere sofortige Beschwerde hin werden wir gebeten den KFB vom 30.07. zurückzuschicken (beA :D). Erneut mitgeteilt, dass Zahlung auf KfB vom 30.07. erfolgte und über Beschwerde möge entschieden werden.

    Rpfl. teilt wieder mit, dass wir den KfB vom 30.07. zurückschicken sollen. Fehler auf der Geschäftsstelle. M.E. muss über Beschwerde entschieden werden und der KfB vom 31.07. durch Beschwerdeentscheidung aufgehoben werden....

    Bedanke mich für Infos.

    zustellung jeweils mit EB.

  • stimmt wenn ihr Beschwerde eingelegt habt, muss über die entschieden werden

    Frage ist, ob es überhaupt 2 KfB gibt oder ob nicht ein Fehler beim übermitteln passiert ist und der eigentlich nur einmal in der Akte befindliche KFB fälschlicherweise 2x mit unterschiedlichen DAtum rausgeschickt wurde

  • Einen Fehler beim übermitteln schließe ich aus. Auf den Beschlüssen selbst stehen unterschiedliche Daten. Bei den Zustellungen hieß es auch "KfB v. 30.07." und " KfB v. 31.07.".

    auch das kann ein Schreibfehler sein

    oder es sind dummerweise wirklich 2 Kfb ergangen

    das wird das forum nicht ergründen können

    entweder du wartest ab was aufgrund der Beschwerde passiert oder fragst telefonisch nach oder nimmst Akteneinsicht

  • Wenn er den KFB per beA zurückhaben will...mach das doch einfach mal. :)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • entweder du wartest ab was aufgrund der Beschwerde passiert oder fragst telefonisch nach oder nimmst Akteneinsicht

    Ebenso.

    Es kann auch sein, dass versehentlich der Entwurf eines KFB zugestellt wurde. Welcher oder welche KFB tatsächlich ergangen sind, wird nur mit Akteneinsicht festzustellen sein.

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