Hallo!
Eine Betreuerin gibt nach dem Tod der Betroffenen deren Sparbuch und Stammbuch in die Hinterlegung, da die Erben unbekannt sind. Ein Nachlassverfahren ist nicht anhängig. Kann ich das Stammbuch auch annehmen oder schicke ist das an sie zurück?
Danke für Eure Antworten.