Guten Tag zusammen,
sehe ich es richtig: Zuständig für die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses ist (unabhängig von diversen Reformen) weiterhin der Richter.
Vorliegend habe ich einen Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses und eines Alleinerbscheins aufgrund letztwilliger Verfügung aufgenommen.
Danke!