Rechtspflegerstudium im Aufstiegsverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich für das Rechtspflegerverfahren im Aufstiegsverfahren beworben. Ich arbeite derzeit im mittleren Dienst, habe die Berufserfahrung und auch die entsprechenden Noten gehabt, um dafür qualifiziert zu sein. Ich habe nun eine Einladung zu einem Eignungstest beim OLG Stuttgart bekommen.

    Leider kenne ich keine Aufstiegsbeamte, die ich fragen könnte, ob der Ablauf denn genau der gleiche ist, wie bei den externen Studienbewerbern.

    Hat jemand Erfahrungen damit, wie lange es gedauert hat, nach Abschluss dann tatsächlich als Rechtspfleger ernannt zu werden? Das OLG meinte, dass man mindestens ein Jahr die Tätigkeiten des Rechtspflegers übernimmt, aber noch das mittlere Dienst Gehalt bezieht.

    Ich würde gerne an die Außenstelle nach Ulm, wenn das Studium in Schwetzingen wäre, wären meine Überlegungen, ob ich es überhaupt antrete. Weiß jemand, wann man Bescheid bekommt, wo man das Studium ableistet? Ich habe auch bereits Gemunkel gehört, dass die Außenstelle in Ulm aufgelöst werden soll.

    Danke für eure Hilfe :)

  • Hallo pfifferle,

    viele Fragen auf einmal.

    1. Ja, der Test ist für alle gleich. Artikel 33 GG grüßt.

    2. Mit Bestehen der Rechtspflegerprüfung endet erstmal das Verhältnis Beamter auf Widerruf.

    So der Standard-Fall. Wenn du jetzt schon in einem Arbeits-/Dienstverhältnis mit dem Land stehst, kann es je Status anders sein. Wenn du aber als Rechtspfleger (Beamter auf Probe) ernannt wirst, dann bekommst du auch die entsprechende Besoldung.

    3. Man kann sicherlich sein Wunschgericht angeben. Entsprechend wird Berücksichtigung auf die Entfernung Heimatwohnung und Ausbildungsgericht genommen. Ob die Außenstelle Ulm als Ausbildungsgericht zählt, kann ich als Externer nicht sagen.

  • Hallo,

    der Test und auch das weitere Auswahlverfahren ist für alle gleich.

    Wenn du dann allerdings als Aufstiegsbeamte die Zusage bekommst, gibt es ein paar Veränderungen, da du ja bereits aus Lebenszeit verbeamtet bist.

    Du bekommst während des Studiums deine bislang erhaltenen Bezüge weiter.

    Nach Bestehen der Prüfung und Übernahme arbeitest du 1 Jahr als Rechtspflegerin, deine Bezüge bleiben unverändert. Du bist dann z.B. Justizhauptsekretärin mit bestandener Rechtspflegerprüfung (mit den Bezügen einer Justizhauptsekretärin).

    Nach einem Jahr und natürlich einer Beurteilung wirst du zur Justizinspektorin ernannt. Nach einem weiteren Jahr könntest du (sofern eine Stelle frei ist) befördert werden.

    Die dritte Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Diese Informationen könntest du von deinem Oberlandesgericht bekommen.

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