Zuständigkeitsfrage

  • Guten Morgen,

    bin neu in Familiensachen und es gibt natürlich einige Unklarheiten:

    Durch einen familiengerichtlichen Vergleich wurde dem Kindesvater die elterliche Sorge entzogen und durch den Richter Ergänzungspflegschaft angeordnet. Bezogen auf die Vermögenssorge wurde das hiesige Jugendamt Ergänzungspfleger, bezüglich der Personensorge die Großeltern des Pfleglings.

    Nun möchten die Großeltern auch die Pflegschaft hinsichtlich der Vermögenssorge ausüben, weil das Jugendamt nicht richtig arbeiten würde etc...

    Bin ich jetzt als Rechtspfleger für die Prüfung/Entscheidung dieses Sachverhaltes zuständig oder bleibt es bei der ursprünglichen Richterzuständigkeit?

    Danke Euch und Grüße!

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