Ich bräuchte einmal Hilfe bzgl. des korrekten Rechtsmittels. Ich musste (obergerichtliche Entscheidung liegt vor) einen Vollstreckungsbescheid gemäß der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher Urkunden ersetzen. Ich bin nun unsicher, welches Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gegeben ist. Kann mir jemand helfen? Ich hätte gedacht, eine sofortige Erinnerung; bin aber über die Normenkette nicht sicher. Und entscheidet dann das Landgericht?
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.