Kostenquotelung 2 Beklagte mit verschiedenen Rechtsanwälten

  • Hallo an alle,

    wir haben hier eine für mich bislang unbekannte Konstellation:

    Kläger klagt gegen zwei Beklagte. Beklagter 1 hat RA A und Beklagter RA B. Das Verfahren endet mit einer Kostenquotelung: Kläger trägt 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner jeweils 20 %. Rechtsanwalt C vom Kläger reicht eine Vergütung mit 3.000€ ein, RA A beantragt eine Vergütung mit 2.000€ und RA B beantragt ebenfalls eine Vergütung mit 2.000€.

    weil es ja zwei getrennte RA sind muss ich doch zwei KFBs nach § 106 ZPO machen oder ? Worin jeweils die Kosten der jeweiligen RA normal aufgeführt ist sind oder muss ich die Kosten des Klägervertreter aufteilen auf 1.500€ ?

  • Ich mache in solchen Fällen einen KFB nach 106 ZPO, wobei ich die Kosten auf Beklagtenseite addiere. Den Erstattungsbetrag zugunsten der Beklagten teile ich dann im Verhältnis der jeweils von den Beklagten beantragten Kosten - hier hälftig - auf die beiden Beklagten auf, mache also teilvollstreckbare Ausfertigungen.

  • Tommy 21. Dezember 2023 um 07:45

    Hat den Titel des Themas von „Kostenquotelung 2 Beklagter mit verschiedenen Rechtsanwälten“ zu „Kostenquotelung 2 Beklagte mit verschiedenen Rechtsanwälten“ geändert.

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