Hallo,
folgende Konstellation fliegt vor:
Für die I. Instanz wurde ein Streitwert 11.000 € festgelegt. Nach der Kostengrundentscheidung tragen der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3 der Kosten.
Für die II. Instanz beträgt der SW 8.000 €. Kostengrundentscheidung ist die selbe.
Kläger reicht einen KFA für die erste und zweite Instanz mit den jeweils richtigen Streitwerten ein. Der Beklagte reicht eine Vergütung für die I. Instanz mit einem SW von 8.000 € und für die II. Instanz auch mit 8.000 €. Es liegt eine Minderanmeldung vor. Es werden jeweils Stellungnahmen ausgeschickt. Der KfB wird antragsgemäß erlassen und ist bereits rechtskräftig. In dem KfB wurden die Kosten der I und II. Instanz festgesetzt.
Beklagter merkt den falschen Streitwert im Nachhinein und beantragt eine Nachfestsetzung mit dem richtigen Streitwert. Nachfestsetzungsantrag wurde an die Gegenseite rausgeschickt. Es kam nichts zurück.
Ich stehe auf dem Schlauch wie ich weiter vorgehen soll ?
Den KfB aufheben und einen neuen erlassen ? Oder berichtigen ?Oder was würdet ihr machen.