Hallo zusammen,
ich habe eine Akte vorliegen, die mir etwas Schwierigkeiten bereitet.
Die Kostengrundentscheidung "der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits, mit Ausnahme der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, welche die Beklagte zu tragen hat" - ist in dem vorliegenden Fall eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens notwendig? Mir ist bewusst, dass dies der "normale" Fall wäre, jedoch bereitet mir die Formulierung der Kostengrundentscheidung dahingehend Probleme.