Zustellung Pfüb an falschen "Schuldner"

  • Ein von mir gegen einen korrekt benannten Schuldner (Adresse etc. stimmt) erlassenen Pfüb wurde durch den Gerichtsvollzieher an eine mit dem Schuldner namensgleiche Person unter einer ganz anderen Anschrift, zugestellt.

    Der falsche "Schuldner" wendet sich nun über einen RA gegen den Pfüb bzw. beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Pfüb gegen den falschen Schuldner für unzulässig zu erklären. Es wird zudem Rechtsmittel gegen die Zustellung eingelegt und die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers bemängelt, die sich nach Ansicht des RA gegen seinen Mandanten richtet.

    Meines Erachtens besteht keine Zwangsvollsteckungsmaßnahme gegen den falschen Schuldner. Die reine Zustellung eines Pfüb an einen Schuldner stellt doch nicht die ZV-Maßnahme dar, diese wird durch die ZU an den Drittschuldner bewirkt. Im Pfüb ist der richtige Schuldner benannt. Es gibt schlichtweg keine ZV gegen den falschen Schuldner und daher kein Rechtsschutzbedürfnis, demnach kann ich die ZV gegen den falschen Schuldner nicht für unzulässig erklären. So jedenfalls meine Ansicht. Wie seht ihr das?

    Gibt es ein Rechtsmittel gegen eine falsch ausgeführte Zustellung des GV? Da wäre wohl der Richter zuständig, oder? Ebenso bzgl. der Kostenrechnung des GVs.

    Hatte das Problem schon mal jemand?

  • Wie seht ihr das?

    Genau so wie du.

    Gibt es ein Rechtsmittel gegen eine falsch ausgeführte Zustellung des GV?

    Ich denke nicht. Es fehlt m.E. auch an einer Beschwer.

    Da wäre wohl der Richter zuständig, oder?

    Ja. Mag dieser die Unzulässigkeit der Beschwerde feststellen.

    Ebenso bzgl. der Kostenrechnung des GVs.

    Genau

  • Es gibt keine ZV gegen den Nichtschuldner. Es wurde ja nicht der falsche Schuldner angegeben sondern dieser hat nur Post erhalten, die nicht an ihn gerichtet war.

    Einfachste Lösung wäre mE, dass das zugestellte Schriftstück an den GV zurückgegeben wird, mit dem Hinweis auf die fehlerhafte Zustellung an den falschen Empfänger. Vorsorglich könnte man das mit einer Erinnerung nach § 766 ZPO verbinden.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Eben, es war an den Falschen gerichtet. Keine Rechtsfolgen für den falschen Empfänger.

    (Ist ja nicht wie im Mahnverfahren, wo man plötzlich einen Titel gegen sich hat, wenn man sich nicht rührt.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!