Ein von mir gegen einen korrekt benannten Schuldner (Adresse etc. stimmt) erlassenen Pfüb wurde durch den Gerichtsvollzieher an eine mit dem Schuldner namensgleiche Person unter einer ganz anderen Anschrift, zugestellt.
Der falsche "Schuldner" wendet sich nun über einen RA gegen den Pfüb bzw. beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Pfüb gegen den falschen Schuldner für unzulässig zu erklären. Es wird zudem Rechtsmittel gegen die Zustellung eingelegt und die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers bemängelt, die sich nach Ansicht des RA gegen seinen Mandanten richtet.
Meines Erachtens besteht keine Zwangsvollsteckungsmaßnahme gegen den falschen Schuldner. Die reine Zustellung eines Pfüb an einen Schuldner stellt doch nicht die ZV-Maßnahme dar, diese wird durch die ZU an den Drittschuldner bewirkt. Im Pfüb ist der richtige Schuldner benannt. Es gibt schlichtweg keine ZV gegen den falschen Schuldner und daher kein Rechtsschutzbedürfnis, demnach kann ich die ZV gegen den falschen Schuldner nicht für unzulässig erklären. So jedenfalls meine Ansicht. Wie seht ihr das?
Gibt es ein Rechtsmittel gegen eine falsch ausgeführte Zustellung des GV? Da wäre wohl der Richter zuständig, oder? Ebenso bzgl. der Kostenrechnung des GVs.
Hatte das Problem schon mal jemand?