Liebes Forum,
ich habe einen ganz schwierigen Fall, über den ich mich gerne mit Kolleginnen und Kollegen austauschen würde. Leider bin ich allein auf meiner Abteilung und hoffe daher, hier erfahrene Kolleginnen und Kollegen anzutreffen.
Die Pflegeeltern eines Mündels möchten die Übertragung der Vormundschaft auf diese. Derzeit hat das Jugendamt die Vormundschaft. Das Kind hat immer wieder Gewaltausbrüche und laut Jugendamt bedarf es einer besonderen Einrichtung, in der man sich 24/7 um das Kind kümmere.
Die Pflegeeltern kritisieren aber immer wieder, dass der Umgang mit dem Kind mangelhaft sei, man sich nicht richtig um ihn kümmern würde und er sich ohnehin schwer mit fremden Menschen tue.
Die Einrichtungen wechseln auch ständig, da es immer wieder Vorfälle gab.
Es besteht eine beginnenden FASD und Autismus- Diagnosen und daraus resultierend einem GdB von 50 mit Pflegestufe 3. Daher hatte das Jugendamt auch Einwände gegen den Wechsel, da Bedenken bestehen, ob die Pflegeeltern den Aufgaben gewachsen sind.
Ich hatte daher angeregt, den Antrag auf Übertragung der Vormundschaft noch etwas zurückzustellen und die weitere Entwicklung zu beobachten.
Nun ist es so, dass das Jugendamt sich doch für eine Übertragung ausgesprochen hat. Ich finde das alles aber sehr schwierig und habe den Eindruck, dass Jugendamt ist selbst überfordert mit der Situation und möchte nun doch schnellstmöglich die Übertragung. Den bisher hatten sie sich wie gesagt immer dagegen ausgesprochen und nun wird vorgeworfen, der Schwebezustand hinsichtlich der Vormundschaft sei nicht förderlich für das Kind. Es sollte aber doch klar sein, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung das Jugendamt hier die Vormundschaft innehat.
Ich habe nun einen Termin mit dem Kind, einem Verfahrensbeistand, den Pflegeeltern sowie dem Vormund bestimmt.
Die Pflegeeltern sind wirklich total bemüht und haben auch schon die Vormundschaft für die Schwester. Daher denke ich, dass ich den Wechsel vornehmen kann, wenn alle zustimmen. Was mir aber Sorgen macht ist, dass die Pflegeeltern das Kind sicher zu sich nach Hause nehmen möchten und es vielleicht doch auch nochmal dort zu einem Gewaltausbruch kommen kann und etwas schlimmeres passiert… das hätte ich ja auch zu verantworten?
Brauche ich hier ein Gutachten eines Sachverständigen? Oder fällt dass dann eher in die Zuständigkeit des Richters? Das Kind war bereits 2020 durch richterlichen Beschluss untergebracht worden.
Ich bin total unsicher, dem Kind geht’s aber nicht besser und jetzt wird von beiden Seiten dem Gericht vorgeworfen, es hätte schon früher eine Entscheidung getroffen werden müssen, damit der Zustand sich nicht verschlechtert.
Wie beurteilt ihr den Fall?
Ich wäre für Rückmeldungen wirklich sehr dankbar!