Hallo,
folgender Sachverhalt: Es wurde eine Leistungsklage auf Zahlung beim SG gegen einen Sozialversicherungsträger gestellt.
Das SG hat die Klage an die Beklagte zugestellt und es erfolgte darauf keine Reaktion. Sodann wurde die Beklagte erneut erinnert und es erfolgte weiter keine Reaktion.
Nun meine Frage, da ich im SG-Bereich sonst nicht tätig bin: Wie ist hier weiter zu verfahren? Ein Versäumnisurteil gibt es im Verfahren vor den SG ja nicht. In § 104 SGG ist vorgesehen, dass das Gericht die Beklagte nun mit Frist auffordern kann und anschließend auch ohne Reaktion verhandelt und entschieden werden kann. Wäre hier eine Mitteilung an das Gericht um Fristsetzung zur Äußerung und anschließender Entscheidung der richtige Weg?