Huhu
Wenn man bezüglich eines noch offenen Einziehungsbetrags den Auseinandersetzungsanspruch, mittels Pfändungsbeschluss erstmal nur gepfändet hat, weiterhin ist eine Sicherungshypothek für den 1/2 Anteil von 600€ eingetragen ist jetzt meine Frage: Wie komme ich nun an das Geld? Muss ich eine Teilungsversteigerung beantragen? Muss ich vorher noch etwas beachten?