Pfändung Auseinandersetzungsanspruch

  • Huhu :)

    Wenn man bezüglich eines noch offenen Einziehungsbetrags den Auseinandersetzungsanspruch, mittels Pfändungsbeschluss erstmal nur gepfändet hat, weiterhin ist eine Sicherungshypothek für den 1/2 Anteil von 600€ eingetragen ist jetzt meine Frage: Wie komme ich nun an das Geld? Muss ich eine Teilungsversteigerung beantragen? Muss ich vorher noch etwas beachten? :oops:

  • Ich muss mich bezüglich Versteigerungs- und Vollstreckungsrecht outen, dass das absolut nicht meins ist. Wie ist das dann umzusetzen; ich muss einen Überweisungsbeschluss jetzt fertigen und muss nach der Überweisung des Betrages dann die Teilungsversteigerung beantragen? Und warum?

  • Weil der Anspruch Dir derzeit nicht gehört. Er ist durch die Pfändung nur gesichert, aber nicht übertragen. Aus dem Grund musst Du erst einen Überweisungsbeschluss beantragen, wenn Du bisher ausschließlich einen Pfändungsbeschluss vorliegen hast.

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