Hallo,
nach fristloser Kündigung des Arbeitsverhältnis habe ich Kündigungsschutzklage erhoben. Zur Güteverhandlung erschien die Gegenseite nicht. Ich beantragte ein VU.
Dagegen hat die Gegenseite Einpruch eingelegt. Soweit, so gut.
Jetzt will mein Mandant nicht weitermachen und ich soll die Klage zurücknehmen ("das Verfahren hiermit abzubrechen"). Motiv - keine Ahnung.
Fallen hier Gerichtsgebühren an? Wenn man nicht streitig verhandelt hat fallen eigentlich keine Gebühren an. Ändert das VU etwas daran?
Danke!