Tod des Kostenschuldners im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Hallo zusammen,

    Ich hab im Forum schon geschaut aber bin irgendwie noch nicht so richtig schlau geworden.

    Der Fall:

    VU vom 27.04.22: B trägt die Kosten

    KFA vom 28.02.2023

    Mitteilung, dass B am 16.03.2023 verstorben ist.


    Mein Vorgänger hat sodann den RA des A angeschrieben und mitgeteilt, dass das Kostenfestsetzungsverfahren bis zur Aufnahme durch die Rechtsnachfolger unterbrochen wird gem. §239 I ZPO.

    Die B hatte Ihren Wohnort bei uns im Bezirk, bei der Nachlassabteilung sind jedoch keine Vorgänge vorhanden.

    Seitdem liegt die Akte immer wieder auf Frist mit dem Vermerk: "Fortsetzung durch RNF?".

    Ich weiß nicht so richtig wie ich weiter vorgehen muss? Die Erben wissen ja nicht mal, dass sie das Verfahren aufnehmen müssen? Ich weiß ja auch garnicht, wer die Erben sind? und selbst wenn sie es wüssten, würden sie es ja nicht machen?

    Muss ich jetzt weiter die Erben ermitteln? Ich bin da etwas überfragt..

    Danke im voraus!

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