Der Vater eines Minderjährigen ist in Deutschland verstorben. Verzeichnispflichtig ist die überlebende Mutter, die mit dem Minderjährigen nach Polen verzogen ist. Eine genaue Anschrift ist dem EMA nicht bekannt.
Der Wegzug nach Polen ändert an der Verzeichnispflicht nichts, da der eventuelle Vermögenserwerb durch Erbschaft in Deutschland entstanden ist.
Die Frage ist nur, wie ich die Anschrift der Mutter ermitteln kann. Ich könnte meine Anfrage auch auf Verdacht an die Anschrift des ebenfalls in Polen lebenden volljährigen Sohns der Kindsmutter schicken, in der Annahme, dass die Mutter mit dem Minderjährigen zu ihrem anderen Sohn gezogen ist.
Was meint Ihr?