Einziehung von Wertersatz nicht aufrechterhalten

  • Hallo :)

    ich bin beim Amtsgericht für die Jugendstrafvollstreckung zuständig.

    Ich kann hier die Vollstreckung von Wertersatz mit zwei Geschädigten nicht mehr weiterführen weil das Verfahren infolge Einbeziehung in ein anderes Verfahren mit Urteil nicht aufrechterhalten wurde. Ich habe zwei Geschädigte die ich davon Kenntnis setzten und auf die Möglichkeit zivilrechtlich vorzugehen benachrichtigen will.

    Hat hier jemand für solche Fälle eine Muster-Geschädigtemmitteilung oder einen passenden Paragraphen?

  • Wurden die 2 Geschädigten von dir (vor der Einbeziehung) schon nach § 459i StPO belehrt?

    Je nachdem würde ich:

    a) entweder denen gar nichts schreiben

    b) Schreiben, dass eine Einbeziehung in ein anderes Verfahren rechtskräftig erfolgt ist und dort die Anordnung der Wertersatzeinziehung nicht aufrechterhalten wurde. Punkt.


    Hintergrund:

    Es steht den 2 Geschädigten ja so oder so (also unabhängig vom Strafvollstreckungsverfahren) frei, ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen. Wenn ich manche (in einem vergleichbaren Fall) am Telefon habe und ihnen das mit den Zivilrechtsweg erkläre, dann werde ICH angepampt, dass es ja nicht sein könne blablabla, dass sie jetzt Geld ausgeben sollen bzw. viele denken dann, sie MÜSSEN das jetzt machen. Darum würde ich es halt nicht schreiben.


    Wurde etwas schon vereinnahmt?? :O

    Einmal editiert, zuletzt von Cassi (31. Januar 2024 um 13:22)

  • Ich wär sehr für b., und kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass man die Geschädigten überhaupt nicht informieren muss. Immerhin gehen die davon aus, dass irgendwann in naher oder ferner Zukunft mal was für sie eingezogen werden könnte.

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